der Heimatschutz auch die Arbeitsgemeinschaft mit dein Werkbund und den Ingenieur-
und Architekten-Vereinen gefunden und damit eine Gewahr dafür, dass er im Kultur-
leben der Gegenwart mit Richtung gebend steht.
Eine andere Angelegenheit, in der die Wirtschaft vom Heimatschutz geradezu
gestützt wird, ist jene der Gegenwartsgestaltung des Bauernhauses. Wo Aenderung
der Wirtschaftsform auch seine Abanderung nötig macht, da soll sie durch organische
Umbildung erfolgen, welche die Heimatschutzvereine durch die Zusammenarbeit von
Architekten, die genaue Kenner des Bauernhauses sind, mit Fachleuten der bauerlichen
Wirtschaft vornehmen lassen.
In einer anderen wirtschaftlichen Frage, die in dem Gebirgslande Oesterreich
besonders wichtig ist, in jener der Verallgemeinerung der Bergbahnen, erblickt der
Heimatschutz nicht so sehr die Gefahr einer Verunstaltung der Natur als einer Ver-
drangung echten Natursinnes und der Turistik und verlangt eine planmassige Sonderung
der dem Bergbahn-Fremdenverkehr erschliessbaren Gebiete des Hoch- und Mittel-
gebirges von jenen dem turistischen Fremdenverkehr vorzubehaltenden.
Dadurch, dass der Heimatschutz in Oesterreich doch erst kaum zwanzig Jahre alt
ist, hat er dessen alteste, vorwiegend asthetische und auf das Erhalten gerichtete Phase
nicht mitgemacht sondern war von vorneherein auch auf die Richtung der Beeinflussung
des Neuschaffens und damit wirtschaftlich und auch sozial eingestellt. Stets fordert er
von allem Schaffen, dass man dabei in Verantwortlichkeitsgefühl an den Menschen
denke, der davon betroffen wird. Damit wird die Fabrik zur menschenwürdige Arbeits-
statte; Wohnung, Wohnhaus und Ortschaft zur Heimat für die, welche darin geboren
werden und leben. Der Wille des Heimatschutzes zur guten Erscheinung muss ïhren
guten Inhalt fordern, der sich in ihr ausdrückt.
Die spatere Begründung des österr. Heimatschutzes machte sich besonders auch
in seiner Stellung zum künstlerischeti Probleme geltend. mit dem sich die Heimatpflege
auseinander zu setzen hat. Es liegt in der Stellung zum künstlerischen Gegenwarts-
schaffen und besteht hauptsachlich in der zu klarendefa Frage der Forderung nach
„heimischer" oder bodenstandiger „Bauweise" und der nach „Anpassung" oder „Ein-
fügung". Was die erstere Forderung anlangt, so erkannten wir, dass sie mancherorten
zu Verausserlichung und Romantizismus geführt hat. Als „heimisch" oder „bodenstandig"
galt, was bisher bestand. Man übersah dabei aber, dass darunter vieles war, was bei
seinem Entstehen andersartig als das damals Bestehende, manchmal sogar im Gegensatz
dazu war, trotzdem nunmehr aber als „bodenstandig" galt. Daraus ergibt sich der
Rückschluss, dass sich der gleiche Vorgang auch heute ohne Schaden vollziehen kann.
Denn Heimat ist nicht bloss Vergangenheit sondern auch ein stets Werdendes.
Heute gibt es bereits viel gutes Neues wieder. Will ein solches an einem Orte
kommen und will Anderes, Neues „bodenstandig" werden, so ware die Forderung der
„Bodenstandigkeit" im alten Sinne entwicklungshemmend.
Wenn wir nun Bodenstandigkeit in dem Sinne der Uebernahme alter Formen
nicht aufrecht halten, so verlieren wir damit nicht die charakteristische Besonderheit
aus der Ortschaft, weil jene vor allem durch das bodenstandige Baumateriale, das wir
beibehalten, bedingt ist.
Ferner fordert der Heimatschutz die „Anpassung" oder die „Einfügung" in das Ortsbild
ebenso aber auch in die Landschaft. Schon dies letztere hatte vor der falschen Auffassung
bewahren können, die in Anpassung oder Einfügung Stilangleichung sah und daraus
einen Gegensatz zwischen Heimatschutz und dem Kunstschaffen der Gegenwart folgerte.
Schon auf der ersten Gemeinsamen Tagung für Denkmalpflege und Heimatschutz,