Tier- und Pflanzenschutzes sowie der Banngebiete regeln, dienen dem Heimatschutze, indem sie auch den Landschaftsschutz derart vorsehen, dass zu den Kommissionsver- handlungen über alle Art von Nutzungen und Bauten in der Landschaft die Organe des Bundesdenkmalamtes zugezogen werden müssen, und Reklamen verhindert werden können. Auf ahnliche Wirkungen zielt im Lande Steiermark ein Landschaftsschutz- Gesetz ab, nach dem Gebiete besonderen Schutzes in der Landschaft festgesetzt werden können. Ganz wesentliche Fortschritte sind für den Heimatschutz auch im Elektrizitats- wegegesetz und in den neuen Bauordnungen des Burgenlandes und von Tirol erzielt worden, in denen dem Heimatschutz erheblich Rechnung getragen wird. Dennoch genügen die erwahnten Bestimmungen durchaus noch nicht für einen wirksamen Heimatschutz vor allem nicht in der Richtung einer bessernden Einflussnahme auf das NeuschafFen. Wir erhoffen in Oesterreich, dass uns dieses Jahr ein Heimat- schutz-Gesetz für das Burgenland bringen wird, das den weitest fortgeschrittenen Typ eines solchen Gesetzes überhaupt bedeuten würde, indem es die obligatorische Bauberatung durch eine Fachstelle für Heimatschutz beim Landeskonservator einführen würde, der ein Rekursrecht an die Landesregierung zusteht. Bisher bildet die freiwillige Bauberatung eine der wichtigsten Betatigungen des Heimatschutzes, vor allem des in den Landesveceinen für Heimatschutz gepflegten. Sie wird von Behörden wie von Privaten in Anspruch genommen und von Gemeinden wohl auch für die Revision ihrer veralteten Ortsregulierungsplane mit ihren-schablonen- haft herablinierten Baulinien. Es ist eine grosse Summe von Kleinarbeit oft mühseliger Art, die von den Heimatschutzvereinen in ihren von Fachleuten geleiteten Fachgruppen in zahllosen Einzelfallen geleistet wird auf dem Gebiete der Denkmalpflege, der Baupflege, des Naturschutzes, der Heimatkunde, der Volkskunde, der Volkskunst in ihrer haus- industriellen Betatigung, des Brauchtums und der Tracht, der Volksmusik und des Volkstanzes. Die meisten dieser Landesvereine geben Zeitschriften für Heimatkunde und Heimatschutz ihres Landes heraus. Ihre Hauptwirksamkeit in der Bevölkerung entfalten sie aber in der Werbetatigkeit für den Heimatschutzgedanken durch Vortrage in der Oeffentlichkeit, durch Kurse theoretischer und praktischer Art für Lehrer, Geistliche, für Baumeister und Handwerker, sowie für Jugendorganisationen. Auch die Veranstaltung von Ausstellungen und von Kunstwanderungen in Orte, die für den Heimatschutz Bedeutung haben, ist ein oft erprobtes Mittel der Erziehung zum Sehen. Besonders wesentlich ist es, dass die Heimatschutzvereine in steter Fühlung am besten durch wechselseitige Vertretung in den Leitungen mit anderen Vereinen stehen, die sich in ihren Zielen mit ihnen fördernd berühren, wie die Naturschutzvereine, die Heimatkunde- und Volkskunde-Vereine, die sich mit den Wissensvoraussetzungen für den Heimatschutz befassen; aber auch mit Vereinen, die bei richtiger Führung Bundes- genossen sein andernfalls aber zu Gegnern werden können, wie z.B. die Fremden- verkehrsvereine. Die Mitwirkung in ihren Leitungen kann abtragliche Plane schon im Entstehen verhindern oder abandern, wahrend eine nachtragliche Kritik in der Oeffent lichkeit oft fruchtlos ist und verstimmend wirkt. Von der grössten Wichtigkeit ist aber die enge Verbindung in welcher der österreichische Heimatschutz mit dem staatlichen und mit dem freien Volksbildungswesen steht. Gibt diesem der Heimatschutz einen bedeutungsvollen Inhalt, so gewahrt die Volksbildung ihm den besten Verbreitungs- apparat für alle Kreise der Bevölkerung und damit die Gelegenheit zur Einbauung des Heimatschutzgedankens in die grossen sozialen Zusammenhange und in die Fragen der weiteren Lebensordnungen in die das Heimatwesen führt, in jene von Volk, Staat und Welt.

Periodieken van Erfgoed Vereniging Heemschut

Heemschut - Tijdschrift 1924-2022 | 1928 | | pagina 6