Tier- und Pflanzenschutzes sowie der Banngebiete regeln, dienen dem Heimatschutze,
indem sie auch den Landschaftsschutz derart vorsehen, dass zu den Kommissionsver-
handlungen über alle Art von Nutzungen und Bauten in der Landschaft die Organe
des Bundesdenkmalamtes zugezogen werden müssen, und Reklamen verhindert werden
können. Auf ahnliche Wirkungen zielt im Lande Steiermark ein Landschaftsschutz-
Gesetz ab, nach dem Gebiete besonderen Schutzes in der Landschaft festgesetzt werden
können. Ganz wesentliche Fortschritte sind für den Heimatschutz auch im Elektrizitats-
wegegesetz und in den neuen Bauordnungen des Burgenlandes und von Tirol erzielt
worden, in denen dem Heimatschutz erheblich Rechnung getragen wird.
Dennoch genügen die erwahnten Bestimmungen durchaus noch nicht für einen
wirksamen Heimatschutz vor allem nicht in der Richtung einer bessernden Einflussnahme
auf das NeuschafFen. Wir erhoffen in Oesterreich, dass uns dieses Jahr ein Heimat-
schutz-Gesetz für das Burgenland bringen wird, das den weitest fortgeschrittenen Typ
eines solchen Gesetzes überhaupt bedeuten würde, indem es die obligatorische Bauberatung
durch eine Fachstelle für Heimatschutz beim Landeskonservator einführen würde, der
ein Rekursrecht an die Landesregierung zusteht.
Bisher bildet die freiwillige Bauberatung eine der wichtigsten Betatigungen des
Heimatschutzes, vor allem des in den Landesveceinen für Heimatschutz gepflegten. Sie
wird von Behörden wie von Privaten in Anspruch genommen und von Gemeinden
wohl auch für die Revision ihrer veralteten Ortsregulierungsplane mit ihren-schablonen-
haft herablinierten Baulinien. Es ist eine grosse Summe von Kleinarbeit oft mühseliger
Art, die von den Heimatschutzvereinen in ihren von Fachleuten geleiteten Fachgruppen
in zahllosen Einzelfallen geleistet wird auf dem Gebiete der Denkmalpflege, der Baupflege,
des Naturschutzes, der Heimatkunde, der Volkskunde, der Volkskunst in ihrer haus-
industriellen Betatigung, des Brauchtums und der Tracht, der Volksmusik und des
Volkstanzes. Die meisten dieser Landesvereine geben Zeitschriften für Heimatkunde
und Heimatschutz ihres Landes heraus. Ihre Hauptwirksamkeit in der Bevölkerung
entfalten sie aber in der Werbetatigkeit für den Heimatschutzgedanken durch Vortrage
in der Oeffentlichkeit, durch Kurse theoretischer und praktischer Art für Lehrer,
Geistliche, für Baumeister und Handwerker, sowie für Jugendorganisationen. Auch die
Veranstaltung von Ausstellungen und von Kunstwanderungen in Orte, die für den
Heimatschutz Bedeutung haben, ist ein oft erprobtes Mittel der Erziehung zum Sehen.
Besonders wesentlich ist es, dass die Heimatschutzvereine in steter Fühlung am besten
durch wechselseitige Vertretung in den Leitungen mit anderen Vereinen stehen, die
sich in ihren Zielen mit ihnen fördernd berühren, wie die Naturschutzvereine, die
Heimatkunde- und Volkskunde-Vereine, die sich mit den Wissensvoraussetzungen für
den Heimatschutz befassen; aber auch mit Vereinen, die bei richtiger Führung Bundes-
genossen sein andernfalls aber zu Gegnern werden können, wie z.B. die Fremden-
verkehrsvereine. Die Mitwirkung in ihren Leitungen kann abtragliche Plane schon im
Entstehen verhindern oder abandern, wahrend eine nachtragliche Kritik in der Oeffent
lichkeit oft fruchtlos ist und verstimmend wirkt. Von der grössten Wichtigkeit ist aber
die enge Verbindung in welcher der österreichische Heimatschutz mit dem staatlichen
und mit dem freien Volksbildungswesen steht. Gibt diesem der Heimatschutz einen
bedeutungsvollen Inhalt, so gewahrt die Volksbildung ihm den besten Verbreitungs-
apparat für alle Kreise der Bevölkerung und damit die Gelegenheit zur Einbauung
des Heimatschutzgedankens in die grossen sozialen Zusammenhange und in die Fragen
der weiteren Lebensordnungen in die das Heimatwesen führt, in jene von Volk, Staat
und Welt.