umgibt, verandernden Einflüssen ausgesetzt ist, so ist die Volkspersönlichkeit selbst, die Erhaltung ihrer Eigenart in Hausrat, Brauch und Tracht, in Dichtung, Lied und Tanz Gegenstand des Heimatschutzes. Diese Begriffe und Tatigkeit weitende Entwicklung wurde in Oesterreich von der seit 1853 in einer staatlichen Zentralkommission organisierten Denkmalpflege lebhaft gefördert, als sie, durch den bedeutenden Kunstgelehrten ALOIS RlEGL zu Beginn dieses Jahrhunderts in moderne Bahnen geleitet, immer mehr darauf ausging, nicht bloss die Sub'stanz des Denkmales sondern auch seine künstlerische Wirkung zu erhalten. Die aber ist von der Umgebung des Denkmales abhangig, von Teilen des Ortsbildes, die selbst nicht Denkmale sind. Hier füh'rte der Weg von der Denkmalpflege zum Heimat- schutz. Von einer anderen Seite kam man zu ihm, als etwa vor 30 Jahren die starken und ungünstigen Veranderungen in Landschaft, Ortschaft und Volksart bedrohlich auffielen, als es erschreckend klar wurde, dass die Entwicklung der Dinge daran war, das, was bisher Heimat war, vielerorten zu zerstören und an dessen Stelle einen entseelten Erwerbsraum zu setzen. Die Heimatschutzbewegung, die da zunachst im Deutschen Reiche einsetzte, hatte aber wie jede in ihren Zielen klargewordene und für praktische Auswirkung organisierte Bewegung einer literarischen Vorbereitung der Geistesverfassung in der Bevölkerung bedurft. Der Anteil Oesterreichs an dieser Vor bereitung is CAMILLO SlTTE's bahnbrechendes Buch vom .Stadtebau gewesen 1889 Es ist bezeichnend, dass der Weckruf im deutschen Reiche, RUDORFFS Aufsatz über „das Verhaltnis des modernen Lebens zur Natur" 1897 zunachst dem Naturschutz gilt, wahrend der Oesterreicher zur Baukultur aufruft. Es drückt sich darin der linter- schied aus, dass in dem weit dichter besiedelten, industriereichen deutschen Reiche die Natur gefahrdeter ist als in dem gebirgigen, schwacher besiedelten und naturnaheren Oesterreich, dessen Gut an stadtischer Baukultur dagegen minder zahlreich ist. Der Beginn des 20. Jahrhunderts brachte die Organisation der Heimatschutz bewegung sowie jener des Naturschutzes im deutschen Reich; in lebhafter Wechsel- wirkung griff sie auf Oesterreich über, wo zunachst die Organisation des Heimat schutzes, dann die des Naturschutzes und zwar in staatlicher wie vereinsmassiger Hinsicht erfolgte. Werden und Wandlung dieser Organisation soll nicht Gegenstand dieser Darstellung sein; sie soll nur den gegenwartig bestehenden Zustand der staat lichen wie der vereinsmassigen Organisation und zwar mit Einschrankung auf den Heimatschutz mitteilen. Dies erfordert aber zum Verstandnisse einen kurzen Bliek auf die Verfassung und Verwaltung des neuen Oesterreich nach dem Weltkriege. Dieses ist ein rein deutscher Bundesstaat von neun selbstandigen Bundeslandern. Nach der Verfassung ist der Denkmalschutz der Kunst wie der Naturdenkmale Bundessache, d.h. durch Bundesgesetze des Nationalrates zu regeln, wahrend der Heimatschutz und jene Naturschutzangelegenheiten, die nicht Naturdenkmale betreffen, in die Zustandigkeit der Landesgesetzgebung durch die Landtage fallen. -In gleicher Weise ist die Durch- führung von Massnahmen für den Heimatschutz Sache teils der Bundesregierung, teils der Landesregierungen, Völlig einheitlich, aber ist die eigentliche, fachliche Verwaltung des Heimatschutzes sowohl die staatliche wie die vereinsmassige organisiert. Seit Janner 1923 ist die staat- liche Pflege von Heimatschutz, Naturschutz und Denkmalpflege im Bundesdenkmalamte vereinigt, einem mit weitgehenden Befugnissen ausgestalteten, dem Bundesministerium für Unterricht unterstehenden, zentralen Amte, in dem der Heimatschutz ebenso wie der Naturschutz je ein Referat, eine „Fachstelle" bilden. Dem Bundesdenkmalamte untersteht in jedem Bundeslande ein Landesdenkmalamt, dessen Staatskonservator Denkmalpflege

Periodieken van Erfgoed Vereniging Heemschut

Heemschut - Tijdschrift 1924-2022 | 1928 | | pagina 4