umgibt, verandernden Einflüssen ausgesetzt ist, so ist die Volkspersönlichkeit selbst, die
Erhaltung ihrer Eigenart in Hausrat, Brauch und Tracht, in Dichtung, Lied und Tanz
Gegenstand des Heimatschutzes.
Diese Begriffe und Tatigkeit weitende Entwicklung wurde in Oesterreich von der
seit 1853 in einer staatlichen Zentralkommission organisierten Denkmalpflege lebhaft
gefördert, als sie, durch den bedeutenden Kunstgelehrten ALOIS RlEGL zu Beginn dieses
Jahrhunderts in moderne Bahnen geleitet, immer mehr darauf ausging, nicht bloss die
Sub'stanz des Denkmales sondern auch seine künstlerische Wirkung zu erhalten. Die
aber ist von der Umgebung des Denkmales abhangig, von Teilen des Ortsbildes, die
selbst nicht Denkmale sind. Hier füh'rte der Weg von der Denkmalpflege zum Heimat-
schutz. Von einer anderen Seite kam man zu ihm, als etwa vor 30 Jahren die starken
und ungünstigen Veranderungen in Landschaft, Ortschaft und Volksart bedrohlich
auffielen, als es erschreckend klar wurde, dass die Entwicklung der Dinge daran war,
das, was bisher Heimat war, vielerorten zu zerstören und an dessen Stelle einen
entseelten Erwerbsraum zu setzen. Die Heimatschutzbewegung, die da zunachst im
Deutschen Reiche einsetzte, hatte aber wie jede in ihren Zielen klargewordene und
für praktische Auswirkung organisierte Bewegung einer literarischen Vorbereitung der
Geistesverfassung in der Bevölkerung bedurft. Der Anteil Oesterreichs an dieser Vor
bereitung is CAMILLO SlTTE's bahnbrechendes Buch vom .Stadtebau gewesen 1889
Es ist bezeichnend, dass der Weckruf im deutschen Reiche, RUDORFFS Aufsatz über
„das Verhaltnis des modernen Lebens zur Natur" 1897 zunachst dem Naturschutz
gilt, wahrend der Oesterreicher zur Baukultur aufruft. Es drückt sich darin der linter-
schied aus, dass in dem weit dichter besiedelten, industriereichen deutschen Reiche die
Natur gefahrdeter ist als in dem gebirgigen, schwacher besiedelten und naturnaheren
Oesterreich, dessen Gut an stadtischer Baukultur dagegen minder zahlreich ist.
Der Beginn des 20. Jahrhunderts brachte die Organisation der Heimatschutz
bewegung sowie jener des Naturschutzes im deutschen Reich; in lebhafter Wechsel-
wirkung griff sie auf Oesterreich über, wo zunachst die Organisation des Heimat
schutzes, dann die des Naturschutzes und zwar in staatlicher wie vereinsmassiger
Hinsicht erfolgte. Werden und Wandlung dieser Organisation soll nicht Gegenstand
dieser Darstellung sein; sie soll nur den gegenwartig bestehenden Zustand der staat
lichen wie der vereinsmassigen Organisation und zwar mit Einschrankung auf den
Heimatschutz mitteilen. Dies erfordert aber zum Verstandnisse einen kurzen Bliek auf
die Verfassung und Verwaltung des neuen Oesterreich nach dem Weltkriege. Dieses
ist ein rein deutscher Bundesstaat von neun selbstandigen Bundeslandern. Nach der
Verfassung ist der Denkmalschutz der Kunst wie der Naturdenkmale Bundessache,
d.h. durch Bundesgesetze des Nationalrates zu regeln, wahrend der Heimatschutz und
jene Naturschutzangelegenheiten, die nicht Naturdenkmale betreffen, in die Zustandigkeit
der Landesgesetzgebung durch die Landtage fallen. -In gleicher Weise ist die Durch-
führung von Massnahmen für den Heimatschutz Sache teils der Bundesregierung, teils
der Landesregierungen,
Völlig einheitlich, aber ist die eigentliche, fachliche Verwaltung des Heimatschutzes
sowohl die staatliche wie die vereinsmassige organisiert. Seit Janner 1923 ist die staat-
liche Pflege von Heimatschutz, Naturschutz und Denkmalpflege im Bundesdenkmalamte
vereinigt, einem mit weitgehenden Befugnissen ausgestalteten, dem Bundesministerium
für Unterricht unterstehenden, zentralen Amte, in dem der Heimatschutz ebenso wie der
Naturschutz je ein Referat, eine „Fachstelle" bilden. Dem Bundesdenkmalamte untersteht
in jedem Bundeslande ein Landesdenkmalamt, dessen Staatskonservator Denkmalpflege