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MAANDBLAD VAN DEN BOND HEEMSCHUT
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5DE JAARGANG AUGUSTUS 1928 No. 8
HEIMATSCHUTZ IN OESTERREICH
Hofrat Dr. K. GIANNONI, Wien.
Referent für Heimatschutz im Bundesdenkmalamt Geschafteführender Vorsitzender
des Österreichischen Heimatschutz-Verbandes.
In 1928 wurde in Wien die Feier des 75 jahrigen Bestandes des Bundesdenkmalamtes
begangen; die Anwesenheit des Bundesprasidenten und der Vertreter der obersten
Behörden bekundeten die Wertung, die der Staat den öffentlichen Interessen zuwendet,
die jenes Amt heute vertritt: Denkmalpflege, Heimatschutz und Naturschutz. Ihre seit
1923 bestehende organisatorische Vereinigung entspricht einer allgemeinen Entwicklung,
die der europaischen Geistesgeschichte angehört.
Seitdem der entwicklungsgeschichtliche Gedanke das Interesse an den Denkmalern
von der Gebundenheit an bestimmte Zeitperioden, an bestimmte Höhepunkte, an
bestimmte asthetische Ideale vollends befreit und es auf die ganze Entwicklung der
Kunst und alle ihre Zeugnisse erweitert hat, seitdem rückte auch das scheinbar
Unscheinbare in den Interessenkreis. So zielt nun das Denkmalinteresse und damit der
Denkmalschutz auf möglichst vollstandige Umfassung der künstlerischen Kultur. Neben
ihre lange nur allein beachtete Schwester, die hohe Kunst, tritt nun die schlichte
anonyme Volkskunst, wie sie in Wohnhaus und Garten, auf Strassen und Platzen, an
Brücken und Bildstöcken schaffend sich zeigt; neben dem wissenschaftlichen historischen
Werte der Denkmaler erringt der durch seinen Stimmungsinhalt wirkende gefühlsmassige
Alterswert Geltungan die Denkmalpflege gliedert sich der Heimatschutz.
Er erweitert den Denkmalbegriff auf die Werke der volkstümlichen Kunst. Er
umfasst mehr noch als Einzelwirkungen die Gesamtwirkungen, die charakteristische
Erscheinung der Heimat überhaupt, die er als Gesamtdenkmal auffasst, also das von
der Natur geschaffene Landschaftsbild ebenso wie das vom Menschen geformte
Ortsbild. Und da der Mensch selbst wie seine Wohnstatte und die Natur, die ihn
VON