DE VIERDE DUITSCHÉ „NATURSCHUTZTAG" 2 HEEMSCHUT De Duitsche Naturschutztagen zijn steeds zeer belangwekkend. Men moge al niet volkomen op één lijn stellen wat men daar en jhier behoeft, toch dient het inzicht ter leering. De besluiten, overgenomen uit het „Nachrichtenblatt für Naturdenkmalpflege" Juni 1931, volgen hier. 1. Der Vierte Deutsche Naturschutztag richtet an die zustandigen Behörden die Bitte, bei allen Massnahmen der Stadterweiterung und Landesplanung die berufenen Verlreter des Natur- schutzes und der Naturdenkmalpflege so frühzeitig zuzuziehen, das sie zu allen ihr Sachgebiet berührenden Fragen von vornherein Stelliing nehmen können. Mit Rücksicht auf den Natur- und Landschaftschutz ist es erforderlich, die Landesplanungen nicht auf die Umgebung der Gros- und Industriestadte und nicht auf die Fragen des Verkehrs, der Siedlung, der industrie, des Sports und der Erholung zu beschranken, sondern im ganzen Hoheitsgebiet der einzelnen Lander geeignete Naturschutz- und Erholungsflachen im Benehmen mit den Zustandigen staatlichen oder staatlich beauftragten Stellen auszuscheiden und in der Reichs- und Landesgesetzgebung die Handhaben zu schaffen, die für die planmasige Sicherung von Naturschutz- und Erscholungsgebieten und für einen harmonischen Ausgleich der ver- schiedensten Interessen innerhalb des Landschaftsbildes nötig sind. 2. Der Vierte Deutsche Naturschutztag, richtet an alle zustandigen Behörden im Reich und in den Landern die dringende Bitte, dér geschmacklosen, das Landschaftsbild entstellenden Landschafts- und Streckenreklame, die letzthin immer mehr überhand nimmt, durch alle geeigneten Massnahmen entgegenzutreten und die dazu erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen zu treffen. 3. Die Zeugen vorzeitlicher vulkanischer Tatigkeit, die uns namentlich im Rheinlande erhalten geblieben sind, gehören zu den bedeutsamsten erdgeschichtlichen Naturdenkmalern auf deutschem Boden. Der Vierte Deutsche Naturschutztag richtet daher an die Preusische Staatsregierung die Bitte, alle zur dauernden Sicherung dieser Naturdenkmaler geeigneten Schritte alsbald in die Wege zu leiten. 4. Die Wirkung der Schutzverordnungen, namentlich der Verordnungen zum Schutze von Tier- und Pflanzenarten, wird durch eine zu nachsichtige Beurteilung von liebertretungen, die zur Anzeige kommen, beeintrachtigt. Es liegt eine Reihe von Fallen vor, in denen die Bestrafung den zur Durchführung der Schutzbestimmungen zu stellenden Anforderungen nicht entsprochen hat. Ein scharferes Vorgehen bei offenbaren Verletzungen der Vorschriften, gegebenenfalls unter Zuziehung von Sachverstandigen, würde sowohl die Wirksamkeit der Verordnungen verstarken wie das Ansehén der Naturschutzarbeit fördern. 5. Der Vierte Deutsche Naturschutztag erhebt Einspruch gegen die geplante Errichtung eines grossen Erholungsheims zu Undeloh im Naturschutzpark Lüneburger Heide, weil ein solches Heim nicht nur- dem Sinn eines Naturschutzparkes widerspricht, sondern darüber hinaus die Erreichung des gesteckten Zieles in Frage stellt. Es ist ein unertraglicher Wider- spruch, wenn die Regierung des gcössten Deutschen Gliedstaates einerseits durch staatlichen Besitz das Schutzgebiet abrundet und durch finanzielle Beihilfen vollenden hilft, andererseits aber Unternehmungen zulast, die das Geschaffene wieder zerstören. Der Naturschutzpark Lüneburger Heide ist aus freiwilligen Beitragen des ganzen deutschen Volkes aufgebaut und darf keinen anderen als den ihm zugewiesenen Zwecken dienstbar gemacht werden. Der Vierte Deutsche Naturschutztag spricht die Erwartung aus, das die preussische Regierung Mittel und Wege finden wird, den Bau des Erholungsheimes in Undeloh zu verhindern. 6. Der Vierte Deutsche Naturschutztag 'lenkt erneut die Aufmerksamkeit aller Kreise auf die Notwendigkeit eines umfassenden Gewasserschutzes. Er erwartet von allen Organisationen des Natur- und Heimatschutzes das sie ihren ganzen Einfluss für die Erhaltung natürlicher Seen und Wasserlaufe ein etzen und richtet an die zustandigen Behörden die Bitte: a) bei der Regulierung von Wasserlaufen die berechtigten Wünsche des Natur- und Heimatschutzes zu berüchsichtigen b) mit allen zu Gebote stehenden Mitteln der zunehmenden Verunreinigung der Gewasser durch Industrie- und Stadte-Abwasser zu steuern und, c) die Absperrung und Bebauung der Ufer der deutschen Seen rechtzeitig dadurch zu ver hindern, das die nötigen Bauverbote erlassen oder Uferwege angelegt werden.

Periodieken van Erfgoed Vereniging Heemschut

Heemschut - Tijdschrift 1924-2022 | 1931 | | pagina 4